Abschnitt 2.9 - 2.9 Ladungskontrolle
Unter Ladungskontrolle wird die Prüfung und Besichtigung der Ladung von Frachtcontainern durch z. B. Zollbedienstete, BAG-Beschäftigte, Polizei oder auch Beschäftigte von Containerterminals verstanden. Zur Ladungskontrolle kann eine teilweise Entladung des Frachtcontainers gehören.