DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 5.1 - 5 Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten
5.1 Externe Ansprechpersonen

Neben den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, die abhängig von der Betriebsstruktur und -größe interne oder externe Ansprechpersonen sind, stehen den Sicherheitsbeauftragten auch die Ansprechpersonen ihrer Unfallkasse, ihrer Berufsgenossenschaft oder die in den Bundesländern zuständigen, staatlichen Stellen (Gewerbeaufsicht, staatliche Ämter für Arbeitsschutz) für Fragen zur Verfügung. Meistens bieten die Präventionsdienste der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften jeweils telefonische Beratung und Beratung vor Ort an. Zumindest die vor-Ort-Beratung sollte im Regelfall in Abstimmung mit der Führungskraft und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt erfolgen.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft sind über www.dguv.de Webcode d80 abrufbar.