DGUV Information 204-030 - Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst

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Abschnitt 3 - 3 Rettungskette

Der Ablauf von Hilfeleistungen nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung ist auf das komplexe Hilfeleistungssystem und die medizinische Infrastruktur in Deutschland abgestimmt. Sie beginnt ohne Verzögerung mit den unmittelbar notwendigen Sofortmaßnahmen durch die Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Sofortmaßnahmen sind:

  • Absichern der Unfallstelle,

  • Retten aus der Gefahrenzone,

  • Notruf absetzen,

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung,

  • Maßnahmen der Blutstillung,

  • Schockbekämpfung,

  • Stabile Seitenlage.

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Das Absetzen des Notrufs (Anforderung fachlicher Hilfe), kommt vor den weiteren Maßnahmen der Ersten Hilfe (Wundversorgung und psychische Betreuung). Die zwei ersten Glieder der Kette fallen der Ersthelferin oder dem Ersthelfer zu.

Der Rettungsdienst übernimmt die Betroffene oder den Betroffenen, versorgt sie oder ihn, ggf. mit notärztlicher Unterstützung, und führt den sachgerechten Transport ins Krankenhaus durch. Dort erfolgt die weitere Behandlung.

Jeder Laie, auch ohne Erste-Hilfe-Ausbildung, sollte sich diese Reihenfolge einprägen, denn nur wenn jedes Glied der Kette schnellstmöglich in das nächste eingreift, ist der Erfolg der Rettung gesichert.

Ein Unfall (z.B. kleine Wunde) kann auch mit der Erstversorgung durch den Ersthelfer oder Ersthelferin abgeschlossen werden und ggf. der Arztbesuch durch die betroffenen Person selbst erfolgen. Damit kann die Rettungskette auch vorzeitig enden.