DGUV Information 209-084 - Industriestaubsauger und Entstauber

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Diese Schrift behandelt:

  • Industriestaubsauger zum Aufsaugen abgelagerter Stäube

  • Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb zum Absaugen von Staubemissionen aus Bearbeitungswerkzeugen (Elektrowerkzeugen wie Winkelschleifer) und handgeführten Maschinen (z. B. Parkettschleifmaschinen)

Stationäre Absauganlagen und -geräte sowie Kehrsaugmaschinen sind nicht Gegenstand dieser Informationsschrift. Informationen zu diesen Anlagen beinhaltet die DGUV Information 209-078 "Absauganlagen einkaufen - aber richtig". Für Arbeiten, bei denen Holzstaub und -späne entstehen, liefern die DGUV Information 209-044 "Holzstaub" und die DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne" nützliche Hinweise. Alle genannten Informationsschriften stehen über www.dguv.de/publikationen als Download zur Verfügung.