DGUV Information 209-084 - Industriestaubsauger und Entstauber

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Abschnitt 6.1 - 6 Welche besonderen Anforderungen muss das Gerät erfüllen?
6.1 Was muss ich beim Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen beachten und welche Geräteausführung benötige ich dann?

Das Betreiben von in dieser Schrift behandelten Entstaubern und Industriestaubsaugern in gasexplosionsgefährdeten Bereichen ist nicht zulässig.

Durch ausreichendes Be- und Entlüften im Vorfeld von Reinigungsarbeiten etc. sind explosionsfähige Atmosphären zu beseitigen. In Lackierräumen können sich explosionsfähige Atmosphären insbesondere in Vertiefungen bilden.

Lässt sich die explosionsfähige Atmosphäre durch Be- und Entlüftung nicht sicher beseitigen, müssen spezielle, in dieser Schrift nicht behandelte, gasexplosionsgeschützte Staubsauger verwendet werden.