DGUV Information 203-082 - Herstellung von Batterien - Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.1 - 5.1 Emissionsarme Verfahren oder Verwendungsformen

Können keine Ersatzstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen, ob emissionsarme Verfahren (geschlossenes System) und/oder der Einsatz emissionsarmer Verwendungsformen des Arbeitsstoffes Anwendung finden können. So ist zu prüfen, ob anstelle von Pulvern Granulate, Pasten oder Lösungen eingesetzt werden können.

Bei Kleinchargen ist eine Konfektionierung der Pulver beim Lieferanten anzustreben, um die Anzahl der Dosierungsvorgänge zu reduzieren.