DGUV Information 203-082 - Herstellung von Batterien - Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

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Abschnitt 4 - 4 Arbeitsplätze und Tätigkeiten

Bei der Batterieherstellung werden unterschiedliche Technologien eingesetzt.

In Anlage 2 werden die einzelnen Fertigungsschritte näher dargestellt und den Risikobereichen nach der TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" zugeordnet.

Aus der in der Tabelle dargestellten Zuordnung von Tätigkeiten zu Risikobereichen kann nicht die individuelle Belastung der einzelnen Beschäftigten abgeleitet werden. Diese ist gemäß TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" zu ermitteln und zu beurteilen.

Weiterhin werden branchenübliche Betriebs- und Verfahrensweisen beschrieben. Die Reihenfolge dieser Fertigungsschritte kann produktspezifisch variieren. Einzelne Schritte können systembedingt entfallen.

Bei den aufgeführten Fertigungsschritten, insbesondere bei der Elektrodenfertigung, werden cadmium-, cobalt- und/oder nickelhaltige Materialien verwendet.

Der Grad der Gefährdung (niedrig, mittel oder hoch) der Beschäftigten hängt von der Höhe und Dauer der Exposition und damit wesentlich vom jeweiligen Arbeitsbereich und Fertigungsschritt ab.

Eine hohe Gefährdung besteht, wenn die Exposition der Beschäftigten gegenüber mindestens einem cadmium-, cobalt- oder nickelhaltigen Stoff oberhalb der Toleranzkonzentration oder des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt.

Eine mittlere Gefährdung ist anzunehmen, wenn die Exposition der Beschäftigten gegenüber mindestens einem der genannten Stoffe oberhalb der Akzeptanzkonzentration und unterhalb der Toleranzkonzentration vorliegt.

Von einer niedrigen Gefährdung ist auszugehen, wenn die Exposition der Beschäftigten gegenüber allen cadmium-, cobalt- und nickelhaltigen Stoffen unterhalb der jeweiligen Akzeptanzkonzentration oder des Arbeitsplatzgrenzwertes vorliegt.

Der jeweils höchste zugeordnete Gefährdungsgrad ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Instandhaltungsarbeiten sowie Arbeiten zur Störungsbeseitigung können aufgrund der erforderlichen Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen gegenüber dem Normalbetrieb mit höheren Expositionen verbunden sein und sind daher gesondert zu beurteilen.

Für Nickelmetall wird zur Beurteilung der Arbeitsplatzgrenzwert und damit nicht das risikobezogene Maßnahmenkonzept nach TRGS 910 angewendet.

Die in Kapitel 5 beschriebenen Schutzmaßnahmen gelten für mittlere und hohe Gefährdung.