DGUV Information 203-082 - Herstellung von Batterien - Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Spezielle technische Maßnahmen

5.4.1
Abfüllvorgänge

Bei Produktionsanlagen ist der Abfüllvorgang als geschlossenes System auszuführen. Ist dies nicht möglich, sind Absaugeinrichtungen nach dem Stand der Technik zu verwenden. Bei der Auslegung der lufttechnischen Anlage ist zu berücksichtigen, dass aus prozesstechnischen Gründen die Erhöhung der Absaugleistung begrenzt ist (Verwirbelung sowie Gefahr der Brandentstehung bei Wasserstoff-Speicherlegierungen). Daher ist insbesondere die Erfassungseinrichtung möglichst effizient zu gestalten. Halboffene Erfassungssysteme sind offenen vorzuziehen.

Es ist zu prüfen, ob die Zuführung staubender Schüttgüter in den Mischer hermetisch gekapselt werden kann.

5.4.2
Trocknung

Trocknungsvorrichtungen sind an stationäre Absauganlagen anzuschließen.

5.4.3
Handhabung getrockneter Elektroden

Arbeitsplätze, an denen bei der Handhabung getrockneter Elektroden Staubemissionen nicht ausgeschlossen werden können, sind ebenfalls an stationäre Absauganlagen anzuschließen, sofern der Arbeitsprozess dies zulässt.

5.4.4
Handhabung von Zellen

Bei der Handhabung geschlossener Zellen treten im Allgemeinen keine Emissionen auf. Soweit diese Zellen anschließend in getrennten Fertigungsräumen verwendet werden, sind keine emissionsmindernden technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.