DGUV Regel 105-003 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Kennzeichnung und Herstellerinformation

4.7.1
Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutzkleidung sind in DIN EN ISO 13688 "Schutzkleidung - Allgemeine Anforderungen" enthalten.

4.7.2
Beispiel für die Etikettierung

Das Etikett muss mindestens so lange wie das Kleidungsstück selber halten, d.h. lesbar sein.

Der Schutzkleidung muss eine Herstellerinformation nach DIN EN ISO 13688 mit unter anderem folgenden Mindestinformationen beiliegen:

  • Angaben, wie das Bekleidungsstück getragen, an- und ausgezogen wird (falls nötig)

  • Warnung vor fehlerhaftem Gebrauch

  • Grenzen des Gebrauchs

  • Lagerung und maximale Periode für die Kontrolle

  • Pflegeanweisung sowie vollständige Anweisung zum Waschen, chemischen Reinigen und Dekontaminieren

  • falls besondere Anforderungen an die Höchstzahl der Pflegeprozesse bestehen, ist diese nach dem Wort "max." neben dem Pflegeetikett anzugeben

  • Angabe zum chlorfreien Waschen des Produktes