DGUV Information 201-055 - Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau

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Abschnitt 1.1 - 1 Anwendungsbereich
1.1

Diese Information findet Anwendung auf Bauarbeiten an und in baulichen Anlagen und anderen Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung.

Auskleidungen sind z. B. Bestandteil von Anlagen:

  • für die Roheisen- und Stahlerzeugung,

  • der Chemie, Petrochemie und Kohletechnologie,

  • in Kraftwerken,

  • für die Müll- und Sondermüllverbrennung,

  • der Zement- und Kalk-Industrie,

  • der Glas-Industrie,

  • der keramischen Industrie,

  • für die Nichteisen-Metallurgie.