
Abschnitt 1.1
Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau (DGUV Information 201-055)
Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau (DGUV Information 201-055)
Abschnitt 1.1 – 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese Information findet Anwendung auf Bauarbeiten an und in baulichen Anlagen und anderen Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung.
Auskleidungen sind z. B. Bestandteil von Anlagen:
für die Roheisen- und Stahlerzeugung,
der Chemie, Petrochemie und Kohletechnologie,
in Kraftwerken,
für die Müll- und Sondermüllverbrennung,
der Zement- und Kalk-Industrie,
der Glas-Industrie,
der keramischen Industrie,
für die Nichteisen-Metallurgie.