DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Lärmwirkungen

(empfohlener Umfang: 1 Lehreinheit)

  • Aufbau und Funktion des Ohrs: Gehörgang/Trommelfell/Gehörknöchelchen/Innenohrschnecke/äußere und innere Haarzellen

  • Audiometrie/Audiogramm

  • Hörminderung, Gehörschaden, akustischer Unfall

  • Extraaurale Lärmwirkungen

  • Signalerkennung

  • Gefährdung der Arbeitssicherheit/Unfallgefahr

  • Kombinierte Belastungen durch Lärm und Vibrationen bzw. von Lärm und ototoxischen Substanzen

  • Besonders gefährdete Personengruppen