Abschnitt 3.4 - 3.4 Transport und Aufbewahrung der Proben
Transport und Aufbewahrung der Proben müssen so erfolgen, dass keine signifikanten Verluste, Kontaminationen und Veränderungen der Probe insbesondere durch Undichtigkeiten, Temperaturschwankungen, Lichteinwirkung, Feuchtigkeit und Vibrationen auftreten können. Verluste können durch das Mitführen von definiert dotierten Sammelphasen zur Probenahme und Kontaminationen durch die Analyse von nicht beaufschlagten Sammelphasen erkannt werden. Hinweise zur Lagerung der Proben sind in den Beschreibungen der einzelnen Methoden enthalten.