DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.12 - 3.12 Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe

Unfallgefahren drohen Zustellerinnen und Zustellern nicht nur im Straßenverkehr. Auch beim Heben und Tragen schwerer Lasten, in unbeleuchteten Gebäuden oder bei Begegnungen mit Haustieren kommt es häufig zu Verletzungen. Deshalb sollten Zustellerinnen und Zusteller Ihre Arbeitsweise immer wieder überprüfen: Wo gibt es Risiken und wie können sie vermieden werden?

Trotz aller Vorsicht und ungeachtet aller Maßnahmen: Völlig auszuschließen sind Unfälle nicht. Zustellerinnen und Zusteller können aber selbst zur Schadensbegrenzung beitragen, wenn sie einige Hinweise beachten. Mit einem Pflastermäppchen sind sie gerüstet, wenn es um die Erstversorgung von kleinen Verletzungen geht.

  • Arbeitsunfälle müssen Zusteller und Zustellerinnen Ihrem Arbeitgeber melden.

  • Notrufe über die Notrufnummer 112 können kostenlos von jedem Telefon aus getätigt werden. Von jedem Handy aus können Zustellerinnen und Zusteller außerdem einen Notruf absenden.

  • Zustellerinnen und Zusteller sollen auf ein Kärtchen oder in einen Taschenkalender ihre persönlichen Daten sowie Namen von Personen, die nach einem Unfall benachrichtigt werden sollen, notieren. Sie sollen diese Angaben immer mit sich führen.