Abschnitt 3.3 - 3.3 Folgen
Werden länger anhaltende und über die akute Schock- und Belastungsreaktion hinaus bestehende Symptome und Beschwerden nicht wahrgenommen, kann dies für Betroffene und den Betrieb schwerwiegende Folgen haben, z. B.:
lange Ausfallzeiten
lange Behandlungszeiten
Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit
Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten (Teil-)Tätigkeiten
Berufswechsel
Berufs-, Tätigkeitsaufgabe, Berufsunfähigkeit
Rückzugsverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie im privaten Umfeld
Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Suchtgefährdung)
Daher sollten Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte nach einem traumatischen Ereignis der oder dem Betroffenen gegenüber aufmerksam sein und ggf. Unterstützung anbieten.
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kann in einem ärztlichen Gespräch unterstützen und vermitteln.