Abschnitt 3.2 - 3.2 Arbeitsverfahren
3.2.1 Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung (HU und SP)
Der grundsätzliche Ablauf der HU an Kfz stellt sich wie folgt dar. Die Reihenfolge des Prüfablaufs kann je nach Hallentyp variieren.
Prüfen der Kompressorleistung bei Kfz mit Druckluftbremsanlage vor der Halle
Öffnen des Hallentores
Einfahrt des Kfz in die Halle
Einfahrt in den Bremsenprüfstand
Bremsentest (ggf. Beladung oder Beladungssimulation z. B. durch Niederspannvorrichtung)
Fahrt des Kfz auf die Hebebühne/Grube in der Halle
Motor abstellen
Schließen des Hallentores
Prüfung von Fahrwerk, Lenkung, Unterboden etc.
Prüfen der lichttechnischen Einrichtungen, Rundumprüfung von außen, Prüfen von Motorraum und Kfz-Identität
Öffnen des Hallentores
Motor starten
Ausfahrt des Kfz
Schließen des Hallentores
Ausgabe des Untersuchungsberichtes/Prüfprotokolls
Die durchschnittliche Prüfdauer beträgt ca. 15 bis 30 Minuten pro Kfz; Lkw-Prüfungen können bis zu einer Stunde - im Einzelfall auch länger - dauern. Dabei ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer höheren Exposition zu rechnen, da der Zeitanteil der Prüfung mit laufendem Motor jeweils etwa gleich lang ist.
3.2.2 Sonstige Fahrzeugprüfungen
Sonstige Fahrzeugprüfungen sind Sonderprüfungen nach Veränderungen an Fahrzeugen. Darüber hinaus gibt es auch Prüfungen, auf deren Grundlage im Ausland gefertigte Fahrzeuge eine Zulassung in Deutschland erhalten. Solche Prüfungen unterliegen erweiterten Prüfkriterien, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden. Hier ist durchaus - insbesondere bei Lkw - eine längere Prüfdauerzu erwarten. Nur in wenigen Fällen ist dabei eine Überprüfung der Bremsen erforderlich, d. h. der Motor wird unmittelbar nach der Einfahrt in die Halle abgestellt.
3.2.3 Abgasuntersuchung
Der grundsätzliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Einfahrt des Kfz in den Prüfbereich 1
Abstellen des Motors
Aufnahme und Eingabe der Fahrzeugkenndaten in den PC
Sichtprüfung
Anklemmen der Messgeräte und Einführen der Abgassonde in den Auspuff
Positionierung des Absaugtrichters und Einschalten der Absauganlage
Starten des Kfz
ggf. Konditionierung des Kfz
Durchführung der Prüfung gemäß den Abschnitten 3.2.3.1, 3.2.3.2 oder 3.2.3.3
Abstellen des Motors
Ausdruck der Prüfbescheinigung
Abklemmen der Messgeräte
Ausfahrt des Kfz
Die durchschnittliche Prüfdauer beträgt ca. 10 bis 15 min.
3.2.3.1 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (ausgenommen Krafträder)
Untersuchung der Abgase für Kfz ohne oder mit ungeregeltem Katalysator
Konditionierung/Motortemperatur
Leerlaufdrehzahl
Zündzeitpunkt
Schließwinkel
Leerlaufdrehzahl
CO-Konzentration im Abgas bei Leerlaufdrehzahl
Untersuchung der Abgase für Kfz mit geregeltem Katalysator
Konditionierung/Motortemperatur
Leerlaufdrehzahl
Zündzeitpunkt
CO-Konzentration im Abgas bei Leerlaufdrehzahl
CO-Konzentration im Abgas bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
Lambda-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
Regelkreisprüfung
Untersuchung der Abgase für Kfz mit On-Board-Diagnosesystem
Konditionierung/Motortemperatur
(Leerlaufdrehzahl) *
(CO-Konzentration im Abgas bei erhöhter Leerlaufdrehzahl) *
(Lambda-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl) *
Sichtprüfung "Kontrollleuchte"
Status Kontrollleuchte Motordiagnose
Ansteuerung Kontrollleuchte Motordiagnose
Prüfbereitschaftstest
Fehlerspeicher, ggf. Auslesen Fehlercodes
3.2.3.2 Krafträder
Untersuchung der Abgase für Krafträder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator
Konditionierung/Motortemperatur
Leerlaufdrehzahl
CO-Konzentration im Abgas bei Leerlaufdrehzahl
Untersuchung der Abgase für Krafträder mit geregeltem Katalysator
Konditionierung/Motortemperatur
Erhöhte Leerlaufdrehzahl
CO-Konzentration im Abgas bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
3.2.3.3 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (ausgenommen Krafträder)
Untersuchung der Abgase für Kfz mit On-Board-Diagnosesystem
Konditionierung/Motortemperatur
Leerlaufdrehzahl
Abregeldrehzahl
Trübungswert
Untersuchung der Abgase für Kfz mit On-Board-Diagnosesystem
Bei Kfz größerer Abmessungen, z. B. Wohnmobil, Lkw etc., ist die Prüfung oftmals nur im Freien möglich. Die Messgeräte werden in diesem Fall nach außen gefahren. Das Verfahren zur Durchführung der AU und die entsprechenden Solldaten gemäß Anlage VIII und VIIIa der StVZO sind wie folgt zu differenzieren: Der Untersuchungspunkt 6.8 der HU umfasst auch die Untersuchung der Abgase (AU) bei
Kraftfahrzeugen ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b)
Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a)
Einzelheiten zu den Untersuchungsverfahren sind in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichten Richtlinie zur Durchführung der Abgasuntersuchungen [4] gemäß Anlage VIIIa der StVZO festgelegt.
Bei Kraftfahrzeugen mit Fremd - oder Kompressionszündungsmotor (Typgenehmigung nach Richtlinie 70/220/EWG), die ab dem 1. Januar 2006 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, entfällt die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens unter den in der AU-Durchführungsrichtlinie genannten Bedingungen; d. h. die Untersuchung beschränkt sich in der Regel auf die übrigen Punkte.