DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Poltern

Polter sind so anzulegen, dass Stämme nicht herabfallen, umfallen oder wegrollen können. An Wegen ist eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten. Dazu ist ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten und es dürfen keine Stämme in den Verkehrsraum ragen.

Es werden einlagige und mehrlagige Polter angelegt. Diese können als Abroll-, Haufen- oder Lagenpolter errichtet werden.

Abrollpolter - Langholz

Gängige Polterart in Hanglagen bevorzugt bei Langholz Stabile Polterbäume notwendig, erhöhte Absturzgefahr

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Abb. 99 Abrollpolter

Haufenpolter - Kurzholz

Gängige Polterart für Kurzholz und bei Tragschlepperbringung

Bei Stirnflächenaufnahmen ausreichend breite Laufflächen anlegen, erhöhte Absturzgefahr

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Abb. 100 Haufenpolter

Einlagenpolter - Wertholz

Gängige Polterart für wertvolle Einzelstämme Einzelstämme können sich bewegen, Vorsicht beim Aufenthalt zwischen den Einzelstämmen

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Abb. 101 Einlagenpolter

Das Besteigen von Holzpoltern ist nach Möglichkeit zu vermeiden, z. B. durch Datenerfassung vor dem Poltern oder Poltererfassung mit Fotodokumentation. Ist ein Besteigen doch erforderlich, sollte dies nur bei trockener Holzoberfläche erfolgen. Das Tragen von Sicherheitsschuhen mit profilierter Sohle und gegebenenfalls metallischem Steg oder Steigeisen erhöht die Standsicherheit, gegebenenfalls sind Absturzsicherungen erforderlich.

Nasspolter nur mit Steigeisen begehen. Laufstege aus Metallgitterrosten erhöhen die Sicherheit.

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Abb. 102 Steigeisen
Das ist zu beachten:
  • Kein Aufenthalt weiterer Personen im Arbeitsbereich der Maschine, insbesondere bei integrierten Holzernteverfahren.

  • Bei Lagerung mit Ladeeinrichtung Standsicherheit des Fahrzeuges gewährleisten (Kippgefahr!).

  • Bei Rangierfahrten Abrutschgefahr am Hang.