DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Projektspezifische Unterweisungen

Neben den allgemeinen Unterweisungen kommt den projektspezifischen Unterweisungen (Abb. 2-1) eine besondere Bedeutung zu. Bei der Einweisung der Mitarbeitenden in die Arbeitsaufgabe und die Baustelle sind ihnen auch die Schwerpunkte des Arbeitsschutzes für dieses Projekt zu vermitteln (siehe Anhang 3).

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Abb. 2-1 Einweisung anhand von Plänen und projektspezifische Unterweisung

2.3.1 Anlässe einer projektspezifischen Unterweisung

Anlässe zu einer baustellenspezifischen Unterweisung sind u. a.:

  • Eröffnung einer neuen Baustelle (Baustelleneinweisung)

  • erstmaliger Personaleinsatz auf der Baustelle oder Übernahme einer neuen Aufgabe (Arbeitseinweisung)

  • Veränderungen der Montageabläufe

  • Einsatz neuer Arbeitsmittel, neuer Montagetechnologien

  • Einsatz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Fremdbetrieben (z. B. Baustellen in Chemieanlagen)

  • Unfälle und Vorkommnisse sowie Ergebnisse von Baustellenbegehungen, z. B. festgestellte Mängel

2.3.2 Inhalte einer projektbezogenen Unterweisung

Die Inhalte einer projektbezogenen Unterweisung können z. B. sein:

  • Organisation der Baustelle

  • baustellenspezifische Regelungen, z. B. aus Festlegungen der Baustellenordnung oder aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) bzw. betriebsinterne Regelungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers (z. B. Chemiewerk)

  • Verhalten bei Störungen und Unfällen

  • Rettungskette und Maßnahmen zur Ersten Hilfe

  • Betriebsanweisungen und Montageanweisung und

  • Benutzung und Handhabung von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Der Anhang 3 enthält beispielhaft Themen, über die Mitarbeitende vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten auf der Baustelle unterwiesen werden können.