Abschnitt 28.7 - 28.7 Sicherheit beim elektrischen Prüfen
Werden in der Anlage elektrisch auszulösende Anzündhütchen laboriert, so ist bei den durchzuführenden elektrischen Prüfungen dafür zu sorgen, dass keine Reaktionen auftreten können.
Werden in der Anlage elektrisch auszulösende Anzündhütchen laboriert, so ist bei den durchzuführenden elektrischen Prüfungen dafür zu sorgen, dass keine Reaktionen auftreten können.