Abschnitt 23.3 - 23.3 Entleeren von Mischgefäßen
Vor dem Entleeren von Mischgefäßen sind angetrocknete Krusten zu befeuchten.
Siehe auch Kapitel 19 dieses Teils der Regel.
Vor dem Entleeren von Mischgefäßen sind angetrocknete Krusten zu befeuchten.
Siehe auch Kapitel 19 dieses Teils der Regel.