Abschnitt 18.1 - 18 Fällen und Waschen von Zündstoffen
18.1 Zugabe und Vermengung von Reaktionskomponenten
Die Zuführung und Zugabe der Komponenten, aus denen sich durch Reaktion miteinander ein Zündstoff bilden kann, muss so vorgenommen werden, dass eine Umsetzung nur in dem dafür vorgesehenen Reaktionsbehälter erfolgt.