Abschnitt 9 - 9 Arbeitsplätze für das Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen
An Arbeitsplätzen zum Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen in Anzündmitteln müssen an der Füllstelle ausreichend starke, durchsichtige Schutzschilde angebracht sein.
Es haben sich Schutzschilde aus Verbundglas bewährt.