Abschnitt 15.12 - 15.12 Geschlossenhalten von Füllräumen
Während des Beschickens der Pressen und des Entnehmens der Presskörper müssen die Verbindungen zu den Füllräumen abschnittsweise geschlossen sein.
Zum Pressen gehört auch das Extrudieren.
Während des Beschickens der Pressen und des Entnehmens der Presskörper müssen die Verbindungen zu den Füllräumen abschnittsweise geschlossen sein.
Zum Pressen gehört auch das Extrudieren.