DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Eigensichere Konstruktion der Arbeitsmittel

Das allgemein akzeptierte Prinzip, durch eigensichere Konstruktionen der Arbeitsmittel eine hinreichende Risikominimierung zu erreichen, ist durch die Festlegungen in technischen Regeln vorgegeben.

Die Festlegungen basieren auf langjährigen Erfahrungen aus qualitätsorientierter Fertigung bei einem hohen industriellen Entwicklungsstand. Unter diesen Voraussetzungen wird das Risiko des Teileversagens ausreichend gemindert.

Eigensicherheit wird durch Verdoppelung der Betriebskoeffizienten erreicht. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • fachgerechte Verwendung

  • regelmäßige Prüfungen zur rechtzeitigen Erkennung von Mängeln oder Schäden

  • besondere Sorgfalt bei Lagerung und Transport sowie Auf- und Abbau