DGUV Information 213-019 - Papierherstellung und Ausrüstung Umroller und Rollenschneider

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Aufführen der Bahn DIN EN 1034-3 (Umroller und Rollenschneider) Abschnitt 5.3

Zum gefahrlosen Aufführen sind, soweit technisch realisierbar, Einrichtungen notwendig, die das händische Eingreifen entbehrlich machen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Bahn durch Einzugsstellen hindurchgeführt wird. Aber auch wenn von Hand aufgeführt werden kann, da keine Gefahrstellen erreichbar sind, muss dies in ergonomisch günstiger Körperhaltung möglich sein (siehe dazu Abschnitt 5.11 der DIN EN 1304-3). Falls sich die bedienende Person bücken muss, um die Bahn unter einer Leitwalze durchzuführen, oder strecken muss, um über einer Leitwalze bis zur Aufführvorrichtung zu kommen, muss sie einen sicheren Standplatz einnehmen können und nicht zwischen Stuhlungsteilen stehen müssen.

An neueren Rollenschneidern müssen zum sicheren Aufführen der Papierbahn Einrichtungen wie z. B. Band-, Druckluft-, Vakuum- oder Ketten-Aufführeinrichtungen vorhanden sein. Ein manuelles Aufführen im Kriechgang ist in Bereichen zulässig, in denen keine Gefahren durch Einziehen, Fallen oder Schneiden bestehen, z. B. wenn die Bahn manuell von der Ausgangsrolle in der Abrollung über Leitwalze und Breitstreckwalze in die Aufführeinrichtung an Längsschneider und Aufrollung geführt wird.

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Abb. 2
Eine Bänderführung führt die Bahn durch den Keller, ohne dass von Hand eingegriffen werden muss. Von Hand erreichbare Bandaufläufe sind durch eine Schutzstange gesichert

Bei dem in Abbildung 2 gezeigten Rollenschneider wird die Bahn durch den Keller geführt. Über ein oder mehrere Transportbänder erfolgt das Durchführen der Bahn, sodass der Eingriff von Hand nicht notwendig ist. Wenn die Bänder vom Boden aus erreichbar sind, weil ein Sicherheitsabstand nach DIN EN 13857 nicht eingehalten ist, müssen die Bandaufläufe auf Umlenkwalzen durch Schutzwinkel gesichert sein.

Unfallschwerpunkte beim Aufführen der Bahn bestehen insbesondere bei älteren Maschinen. Bei diesen wird die Papierbahn häufig noch im Tippbetrieb mit Kriechgeschwindigkeit von Hand aufgeführt. Als weitere Schutzmaßnahme muss auch bei Altmaschinen mindestens ein Not-Halt-Seil maschinenbreit installiert sein. Das Unfallgeschehen zeigt jedoch, dass die bedienenden Personen dieses im Gefahrfall häufig nicht betätigen und schwere Verletzungen durch Einziehen die Folge sind. Die oben genannte Maßnahmenkombination Kriechgeschwindigkeit, allein mit Not-Halt-Seil, ist nach DIN EN 1034-3 nicht mehr Stand der Technik. Eine Nachrüstung alter Maschinen ist daher dringend zu prüfen mit dem Ziel, sich dem Stand der Technik so weit wie möglich anzunähern. Im Ergebnis ist daher auch bei alten Rollenschneidern anzustreben, die Anforderungen der DIN EN 1034-3 beim Aufführen der Bahn zu erfüllen.