DGUV Information 213-019 - Papierherstellung und Ausrüstung Umroller und Rollenschneider

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Umroller und Rollenschneider DIN EN 1034-3

Diese Schrift betrachtet Arbeitsplätze an Umrollern und Rollenschneidern in der Papierherstellung und Ausrüstung. Rollenschneider sind Maschinen zum Längsteilen und Aufwickeln der Papierbahn.

Rollenschneider bzw. Rollenschneidemaschinen der Papierausrüstung haben normalerweise achslose Aufwicklungen oder Aufwicklungen, die alternativ mit Wickelwellen oder achslos mit Hülsen betrieben werden. Je nach Bauform sind die Bezeichnungen Doppeltragwalzenroller, Stützwalzenroller und Zentrumswickler üblich. Umroller sind Maschinen zum Zusammenfügen, Aufrollen und gegebenenfalls Längsschneiden von zwei oder mehreren Papierbahnen.

Als Umroller bezeichnet man in der Papierindustrie häufig Maschinen, mit denen Papierrollen für die weitere Verarbeitung vorbereitet werden. Die Vorbereitung erfolgt z. B. durch Verändern der Wickelhärte, Beseitigen von Abrissen oder Wenden der Papierbahn.

Tissue-Rollenschneider (Doubliermaschinen) sind Maschinen zum Zusammenfügen, Aufrollen und gegebenenfalls Längsschneiden von zwei oder mehreren Bahnen. Auch diese Maschinen werden durch die vorliegende DGUV Information wie auch durch die DIN EN 1034 Teil 3 "Umroller und Rollenschneider" erfasst.

Die Behandlung der Rollenschneider beschränkt sich auf Maschinen der Papierausrüstung. Nicht erfasst werden also Rollenschneider der Papierverarbeitung und solche Maschinen, die zum Längsschneiden anderer Materialien wie Kunststoff- oder Textilbahnen Verwendung finden. Bei solchen Materialien liegen meist auch andere Gefährdungen vor. Läuft beispielsweise Papier auf eine Leitwalze auf, bildet somit eine sog. Auflaufstelle, muss diese nicht gesichert werden, da Papier in der Regel reißt, sobald jemand in den Auflauf greift. Bei Textil- oder Kunststoffbahnen kann dieser Auflauf an der gleichen Maschine einen gefährlichen Einzug bilden und muss dann gesichert werden.

Soweit in einer Papierfabrik die Rollenschneidemaschine jedoch mit hochreißfesten Materialien, z. B. mit Kunststoff kaschiertem Papier, reißfesten Papiersorten oder schwerem Karton, betrieben wird, muss dies der Betreiber bei seiner Gefährdungsbeurteilung bzw. der Hersteller bei seiner Risikobeurteilung berücksichtigen. Falls erforderlich, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.