DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4, 4 Konferenzraum
Abschnitt 4
Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Titel: Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 215-442
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4 – 4 Konferenzraum

Perspektive

string

Konferenz- und Besprechungsräume dienen vorrangig der Kommunikation und Präsentationen in Sitzungen, Besprechungen und bei der Projektarbeit. Diese Räume verfügen über zum Beispiel Projektoren, White Boards und große Bildschirme. Leuchten im Bereich der Projektion sollten getrennt ausgeschaltet bzw. gedimmt werden können.

Hier werden vergleichbare Sehaufgaben wie am Büroarbeitsplatz verrichtet. Daher werden an die Beleuchtung in Konferenzräumen prinzipiell die gleichen Anforderungen wie in Büros gestellt.

Besonders wichtig sind in Konferenzräumen vertikale bzw. zylindrische Beleuchtungsstärken zur ausreichenden Ausleuchtung der Gesichter und vertikaler Flächen. Auf der anderen Seite müssen besondere Anforderungen, die die Präsentationstechniken mit sich bringen, berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Nutzungen erfordern angepasste Lichtstimmungen. Sie können über vielfältig schalt-, dimm- und steuerbare Beleuchtungsanlagen realisiert werden. Sie müssen verständlich beschrieben und intuitiv bedienbar sein.

Konferenzräume sind häufig "Aushängeschild" für das Unternehmen und können dann für feierliche Anlässe genutzt werden. Die Beleuchtung sollte diesen repräsentativen Charakter unterstützen.

Grundriss

string