DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der...

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Abschnitt 3.2, 3.2 Licht und Arbeit
Abschnitt 3.2
Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Titel: Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 215-442
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – 3.2 Licht und Arbeit

Gute Beleuchtung bewirkt, dass Aufgaben leichter, sicherer und effektiver durchgeführt werden können. Gutes Sehen wird durch schnelles Erkennen von Unterschieden in Helligkeit, Farbe und Größe ermöglicht. Arbeitsaufgaben, wie Schreiben und Lesen, werden bei höheren Beleuchtungsstärken meist leichter und schneller gelöst. Die richtige Richtung des Lichtes und die Mischung aus diffusem und gerichtetem Licht unterstützen das räumliche Sehen und verhindern Fehleinschätzungen von Entfernungen. Das Erkennen von Gesichtern und der Mimik und damit die Kommunikation werden ebenfalls erleichtert. Je besser die Planung die Arbeitsaufgabe und die vorherrschenden Blickrichtungen beachtet, umso besser gelingt es, gute Sehbedingungen zu schaffen und Störungen wie z. B. Blendung zu vermeiden.