DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Leichtbauplatten

Leichtbauplatten sind keine neue Erscheinung, werden aber nun auf dem Markt verstärkt und in vielen neuen Varianten angeboten. Bedingt durch hoch entwickelte und automatisierte Herstellungsverfahren können diese zu attraktiven Preisen angeboten werden. Die Reduktion der Gewichte erleichtert den Beschäftigten die Transport- und Bautätigkeit und dient somit dem Gesundheitsschutz. Viele Materialien eignen sich nur für den Möbelbau und bergen bei Ausstattungen aus Sicht des Brandschutzes Gefahren.

Der Begriff Leichtbauplatte ist nicht eindeutig definiert. Im Dekorationsbau wurde von Anbeginn in Leichtbauweise gearbeitet, jedoch hier in der Rahmenbauweise mit einseitiger Deckschicht aus bemaltem Stoff, Sperrholz oder anderen Platten. In der Industrie wird unterschieden nach Strukturleichtbau und Systemleichtbau. Strukturleichtbauplatten bestehen aus einer einheitlichen Materialstruktur mit geringer Verdichtung oder integrierten Hohlräumen. Im Systemleichtbau wird mit verschiedenen Schichten gearbeitet, in der Regel mit paarweisen Decklagen und einer Kernlage (Sandwichplatten). Decklagen können zum Beispiel Spanplatten, Sperrholz, MDF-, HDF- oder HPL-Platten, Kunststoff- oder Aluminiumplatten sein.

Kernlagen bestehen unter anderem oft aus Papierwaben oder -wellen, PUR-Schaum, Strohhalmen, Aluminium-Wellen oder Blähglas. Je nach Materialzusammenstellung können Leichtbauplatten eine Klassifizierung von nichtbrennbar bis leichtentflammbar haben.

Die Brandschutzeigenschaften werden insbesondere durch das verwendete Material für die Deckschichten, deren Dicke und das Kernmaterial bestimmt. Bei Wärmeeinwirkung kann die Kernlage ihre statische Wirkung verlieren - zum Beispiel Schaumkerne - oder zur Brandentstehung beitragen - zum Beispiel Pappwaben. Die Schmalflächen müssen wirksam verschlossen werden (Bekantung). In der Leichtbauweise kann erst ein fertiges Bauteil brandschutztechnisch beurteilt werden. Entsprechende Hinweise in Prüfzeugnissen sind zu beachten. Eine Gefährdungsbeurteilung ist hierbei von besonderer Bedeutung.