Abschnitt 3 - 3 Zeitpunkt der Anwendung
Die Inhalte dieser BG-Regel sind wie folgt anzuwenden:
- 1.
Kapitel 2.1 bis 2.23 ab Januar 2004,
- 2.
Kapitel 2.24 bis 2.38 ab Oktober 20042 bzw. Januar 2005,
- 3.
Kapitel 2.39 ab April 2006,
soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.
Einzelne Berufsgenossenschaften haben bereits zu diesem Zeitpunkt die für sie zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt.