TRBS 3151/TRGS 751 - TR Betriebssicherheit 3151/TR Gefahrstoffe 751

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen TRBS 3151/TRGS 751

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2024 (GMBl. I S. 242) (1)

Ausgabe Februar 2024 *)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)/Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen bzw. für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS/TRGS konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen3
Ermittlung von Gefährdungen3.1
Beispiele für typische Gefährdungen für Beschäftigte und andere Personen im Gefahrenbereich3.2
Bewertung von Gefährdungen3.3
Schutzmaßnahmen3.4
Anforderungen an Tankstellen oder Gasfüllanlagen und ihre Anlagenteile4
Planung und Konzeption der Tankstelle oder Gasfüllanlage4.1
Grundsätzliches4.1.1
Befehlseinrichtungen zum Abschalten4.1.2
Zusätzliche Anforderungen bei Betrieb ohne Beaufsichtigung4.1.3
Anordnung der Lagerbehälter4.1.4
Allgemeines4.1.4.1
Unterirdische Lagerung4.1.4.2
Oberirdische Lagerung4.1.4.3
Einhausung4.1.4.4
Domschächte, Einsteigeöffnungen4.1.4.5
Anordnung von Fernfüllschächten und Fernfüllschränken4.1.5
Anordnung von Abgabeeinrichtungen4.1.6
Festlegung von Wirkbereichen4.1.7
Anordnung von Öffnungen zu benachbarten Räumen4.1.8
Aufstellung der Anlagenteile von Gasfüllanlagen4.1.9
Aufstellung in Räumen4.1.9.1
Aufstellung im Freien4.1.9.2
Sicherheitsabstand und Begrenzung der Ausbreitung freigesetzter Gase4.1.9.3
Zusätzliche Anforderungen an Gasfüllanlagen für Wasserstoff4.1.9.4
Zusätzliche Anforderungen an Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas (LNG) einzeln und in Kombination mit Abgabeeinrichtungen für gasförmiges Erdgas (LCNG-Anlagen)4.1.9.5
Gasfüllanlagen in nicht-öffentlichen Bereichen4.1.9.6
Festlegung und Zoneneinteilungen von explosionsgefährdeten Bereichen4.1.10
Allgemeines4.1.10.1
Explosionsgefährdete Bereiche an Abgabeeinrichtungen und Fernfüllschränken4.1.10.2
Explosionsgefährdete Bereiche in und an Lagerbehältern für Kraftstoffe sowie Behältern zur Lagerung flüssiger Betriebsstoffe4.1.10.3
Explosionsgefährdete Bereiche in und an Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteilen für Kraftstoffe4.1.10.4
Explosionsgefährdete Bereiche in und an Domschächten, Fernfüllschächten und sonstigen Räumen unter Erdgleiche für flüssige Kraftstoffe und Flüssiggas sowie in Rückhalteeinrichtungen für flüssige Kraftstoffe4.1.10.5
Explosionsgefährdete Bereiche um Anlagen für Erdgas und Flüssigerdgas4.1.10.6
Notwendigkeit und Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen für flüssige Kraft- und Betriebsstoffe4.1.11
Festlegung von Angriffswegen zur Brandbekämpfung4.1.12
Blitz- und Überspannungsschutz4.1.13
Gefährliche elektrische Ausgleichsströme4.1.14
Sonstige Zündquellenarten4.1.15
Auswahl der Anlagenteile4.2
Tankstelle für flüssige Kraftstoffe4.2.1
Bodenflächen4.2.1.1
Lagerbehälter4.2.1.2
Lüftungseinrichtungen4.2.1.3
Sicherung der Lagerbehälter gegen Überfüllung4.4.2.4
Abgabeeinrichtungen4.4.2.5
Gasrückführung4.4.2.6
Flammendurchschlagsicherungen4.4.2.7
Gasfüllanlagen für Flüssiggas4.2.2
Bodenflächen4.2.2.1
Lagerbehälter4.2.2.2
Abblaseleitungen4.2.2.3
Sicherung der Flüssiggas-Lagerbehälter gegen Überfüllung4.2.2.4
Fördereinrichtungen4.2.2.5
Abgabeeinrichtungen4.2.2.6
Gasfüllanlagen für Erdgas4.2.3
Bodenflächen4.2.3.1
Verdichter, Lager- und Pufferbehälter4.2.3.2
Abblase- und Entspannungsleitungen4.2.3.3
Abgabeeinrichtungen4.2.3.4
Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas4.2.4
Bodenflächen4.2.4.1
Lagerbehälter4.2.4.2
Abblase- und Entspannungsleitungen4.2.4.3
Abgabeeinrichtungen4.2.4.4
Ausrüstung von Lagerbehälter4.2.4.5
Gasfüllanlagen für Wasserstoff4.2.5
Anlagenumfang4.2.5.1
Bodenflächen4.2.5.2
Lager- und Pufferbehälter4.2.5.3
Abblase- und Entspannungsleitungen4.2.5.4
Abgabeeinrichtungen4.2.5.5
Weitere explosionsschutztechnische Anforderungen4.2.6
Weitere Anforderungen des Brandschutzes4.2.7
Rohrleitungen4.2.8
Montage, Installation (Errichtung)4.3
Grundsätze, Koordinierung der Arbeiten4.3.1
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren)4.3.2
Gefährliche elektrostatische Aufladung4.3.3
Montage von Lagerbehältern und Domschächten4.3.4
Betrieb der Betankungsanlage5
Normalbetrieb der Betankungsanlage5.1
Betriebsanweisung und Unterweisung, besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen5.1.1
Überwachung durch den Arbeitgeber5.1.2
Anlieferung der Kraft- und Betriebsstoffe - Befüllung der Lagerbehälter5.1.3
Betankung von Kraftfahrzeugen5.1.4
Rückspeisung von Kraftstoffen beim Eichen oder Mengenmessung5.1.5
Instandsetzung, Wartung5.2
Qualifiziertes Personal, Koordinierung der Arbeiten5.2.1
Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands nach Abschluss der Arbeiten5.2.2
Arbeiten bei oder mit Explosionsgefährdung5.2.3
Prüfpflichtige Änderung beim Umbau5.2.4
Vorläufige oder endgültige Außerbetriebnahme5.2.5
zu TRBS 3151/TRGS
Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas
Anhang 1
Anwendungsbereich1
Bereitstellung der Gasfüllanlage für Flüssigerdgas und ihrer Anlagenteile2
Grundsätzliches2.1
Anordnung der Lagerbehälter für Flüssigerdgas (LNG) mit einer Lagermenge von 3 t bis 50 t2.2
Auswahl der Anlagenteile und Montage und Installation3
Betrieb von Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas4
zu TRBS 3151/TRGS
Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe anderer Einrichtungen einer Betankungsanlage
Anhang 2
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Zusätzliche Gefährdungen durch Einrichtungen der Elektromobilität3
Bereitstellung der Elektromobilität in räumlicher Nähe zu anderen Einrichtungen einer Betankungsanlage4
Grundsätzliches4.1
Anforderung an den Aufstellungsort der Elektromobilität4.2
Ladebetriebsarten Mode 1 und 24.2.1
Ladebetriebsarten Mode 3 und 44.2.2
Ortsbewegliche Zwischenspeicher mit Ladeeinrichtungen4.2.3
Betrieb der Einrichtungen der Elektromobilität4.3
zu TRBS 3151/TRGS
Mobile Gasfüllanlagen für Wasserstoff
Anhang 3
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zusätzliche Gefährdungen beim Betrieb von mobilen Gasfüllanlagen3
Bereitstellung mobiler Gasfüllanlagen für Wasserstoff und ihrer Anlagenteile4
Grundsätzliches4.1
Aufstellungsort der mobilen Gasfüllanlage4.2
Planung und Konzeption von mobilen Gasfüllanlagen4.3
Anordnung von Anlagencontainer und Kraftstofftransporteinheit bei Kombinationsanlagen4.4
Auswahl der Anlagenteile sowie Montage und Installation5
Zusätzliche Anforderungen an Kombinationsanlagen gemäß Abschnitt 2 Absatz 26
Betrieb von mobilen Gasfüllanlagen für Wasserstoff7
Literaturhinweise

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier:

  • TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"

- Bek. d. BMAS v. 13.2.2024 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regel für Gefahrstoffe bekannt:

  • Änderung und Ergänzung als Neufassung der TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"

Der ABS und AGS haben die TRBS 3151/TRGS 751 überarbeitet, geändert und ergänzt und beschlossen.

Die TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen", Ausgabe September 2019, GMBl 2019, S. 1242-1281 [Nr. 62-63] (vom 28.11.2019), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022, S. 183 [Nr. 8] (vom 14.3.2022) wird durch diese Neufassung, Ausgabe Februar 2024, verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-3151.html bzw. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-751.html, ersetzt.

Der ABS und AGS haben die TRBS 3151 / TRGS 751 überarbeitet, geändert und ergänzt und beschlossen.

Die TRBS 3151 / TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen", Ausgabe September 2019, GMBl 2019 S. 1242-1281 [Nr. 62-63] (vom 28.11.2019), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 183 [Nr. 8] (vom 14.03.2022) wird durch diese Neufassung, Ausgabe Februar 2024 ersetzt. Neben redaktionellen und kleineren fachlichen Korrekturen wurden besondere Anforderungen zur Lagerung und Abgabe von flüssigem Wasserstoff und Kryodruck-Wasserstoff sowie an die Lagerung von Wasserstoff (GH2, LH2, CcH2) in ortsfesten Tanks mit mehr als 3 t ergänzt.