Abschnitt 4.1 - 4 Sonstiges
4.1 Verstöße gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, Vertragsstrafe
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, insbesondere bei widerrechtlicher Benutzung eines Prüfzeichens, Prüfberichtes oder Zertifikates je nach Schwere des Verstoßes eine Vertragsstrafe bis zu 10.000,- EUR zu verlangen.