DGUV Grundsatz 300-004 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen

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Abschnitt 4.1 - 4 Sonstiges
4.1 Verstöße gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, Vertragsstrafe

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, insbesondere bei widerrechtlicher Benutzung eines Prüfzeichens, Prüfberichtes oder Zertifikates je nach Schwere des Verstoßes eine Vertragsstrafe bis zu 10.000,- EUR zu verlangen.