DGUV Information 213-725 - Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.2 - 6.2 Technische Schutzmaßnahmen

Gemäß TRGS 528, sind Lötrauche an der Entstehungsstelle abzusaugen. Dazu dienen spezielle Erfassungseinrichtungen (z. B. Trichter, Hauben) oder über der Lötspitze positionierte Saugröhrchen (Lötspitzenabsaugung). Die Absauganlagen sind als Einzelplatz-, Gruppen- oder Zentralabsaugung ausgeführt. Die abgesaugte Luft ist in Abscheidern zu reinigen und in den Arbeitsraum zurück oder nach außen abzuführen. Abgesaugte Luft darf gemäß TRGS 528 (Luftrückführung) nur dann in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Das bedeutet, dass wirksame Absauggeräte bzw. Absauganlagen mit Partikel- und Aktivkohlefilter zu verwenden sind. Diese Absaugung ist auch geeignet, die Exposition gegenüber Kolophonium und UFP zu minimieren. Da sich Lötrauche mit geringer Eigengeschwindigkeit ausbreiten, sind in der Praxis Erfassungsgeschwindigkeiten von = 0,15 m/s ausreichend [19].

Die Wirksamkeit und die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen, insbesondere die Lüftungs- und Absaugeinrichtungen müssen nach TRGS 528 regelmäßig mindestens jährlich durch eine befähigte Person überprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Bei der Festlegung der Prüf- und Wechselfristen für die Filtermedien sind die Empfehlungen der Hersteller zu berücksichtigen.

Werden die Löttätigkeiten weniger als eine halbe Stunde je Schicht und weniger als zwei Stunden pro Woche durchgeführt, besteht gemäß TRGS 528 eine geringe Exposition. Da die Beschäftigten auch bei geringer Exposition sehr nahe an der Emissionsquelle tätig sind, sind diese Tätigkeiten - im Sinne des Minimierungsgebotes nach § 7 Abs. 4 GefStoffV - ebenfalls mit einer wirksamen Absaugung durchzuführen.

Zur Verringerung der Exposition ist gemäß der TRGS 500 Nummer 4.1 Abs. 4 [16] der Stand der Technik einzuhalten. Das bedeutet, dass auch bei kürzeren Lötzeiten eine Lötstation mit regelbarer Lötspitzentemperatur verwendet, die Lötspitzentemperatur möglichst niedrig eingestellt und die Lötspitze regelmäßig gereinigt wird. Der Lötkolben ist nach Benutzung in die Sicherheitsablage (Halter) zu stellen und nicht auf dem Arbeitstisch abzulegen.

Weitere Hinweise zu Schutzmaßnahmen geben die DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" [17], die Richtlinie VDI 2262 Blatt 3 und 4 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz, Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe" [18; 19] und der Untersuchungsbericht "Lötrauchemissionen beim Einsatz von Absauggeräten - Weichlöten" [20].