DGUV Regel 101-023 - Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 2, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Titel: Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-023
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – Begriffsbestimmungen

  1. 1.

    Unternehmer sind Mitglieder der Unfallversicherungsträger. Als Unternehmer gelten auch Institutsleiter oder Leiter von Forschungseinrichtungen, die Forschungstaucher mit wissenschaftlichen Arbeiten unter Wasser beauftragen.

  2. 2.

    Taucher sind geprüfte Forschungstaucher im Sinne dieser Regel oder Berufstaucher, die ihre Befähigung für die Durchführung von Taucherarbeiten durch ein anerkanntes Zeugnis nachgewiesen haben. Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Befähigungen siehe Anhang 5 zu dieser Regel.

  3. 3.

    Sicherungstaucher ist ein Taucher, der zum sofortigen Einsatz an der Tauchstelle bereit steht, um einem im Wasser befindlichen Taucher im Notfall zu helfen.

  4. 4.

    Leichttauchgeräte sind Tauchgeräte, bei denen der Taucher atemgesteuert mit Atemgas versorgt wird.

  5. 5.

    Tauchtiefendruck ist der in der jeweiligen Tauchtiefe herrschende Überdruck.

  6. 6.

    Signalleinen sind Seile, die eine Verbindung zwischen Signalmann und Taucher herstellen und der Signalgebung sowie der Sicherung des Tauchers dienen, in sie können Telefonkabel zugentlastet eingebunden sein (Telefonleinen).

  7. 7.

    Telefonleinen sind Signalleinen, in die Telefonkabel zugentlastet eingeflochten sind.

  8. 8.

    Laufleinen sind Seile, die der Orientierung des Tauchers dienen und die hauptsächlich zur Durchführung von Sucharbeiten verwendet werden.

  9. 9.

    Grundtaue sind Seile, die der Orientierung des Tauchers zwischen Oberfläche und Arbeitsplatz unter Wasser dienen.

  10. 10.

    Handleinen sind Verbindungsleinen zwischen zwei Tauchern (Taucherpaar).

  11. 11.

    Blub ist ein an der Wasseroberfläche schwimmender zylindrischer Signalkörper, der über eine Leine mit dem Taucher verbunden ist.

  12. 12.

    Tauchgang ist ein zeitlich begrenzter einmaliger Aufenthalt unter Wasser.

  13. 13.

    Taucheinsatz ist die Gesamtheit der Tauchgänge einer oder mehrerer Tauchgruppen unter gleichen Bedingungen und am gleichen Ort zur Durchführung einer Unterwassertätigkeit.

  14. 14.

    Eine Tauchgruppe besteht aus mindestens einem Einsatztaucher, einem Sicherungstaucher und einem Signalmann.

  15. 15.

    Wiederholungstauchgang ist ein Tauchgang, der in weniger als 12 Stunden Abstand auf das Ende des vorangegangenen Tauchganges erfolgt.

  16. 16.

    Nullzeit ist die maximale Tauchzeit vom Verlassen der Oberfläche bis zum Beginn des Austauchens, bei der noch keine Haltezeiten erforderlich sind.

  17. 17.

    Auftauchen (Aufstieg) ist das Aufsuchen einer geringeren Wassertiefe.

  18. 18.

    Austauchen ist ein Auftauchen zur Wasseroberfläche.

  19. 19.

    Taucher-Druckkammern sind Druckbehälter, die der Behandlung erkrankter Taucher dienen.

  20. 20.

    Behandlungszentren für Taucherkrankungen sind stationäre Einrichtungen.

  21. 21.

    Not-Dekompression ist die Dekompression des Tauchers in einer Taucher-Druckkammer an der Tauchstelle, unter festgelegten Bedingungen.