DGUV Regel 103-009 - Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 6 - 6 Arbeiten an Anlagenteilen, die unter Druck stehen, heiße Medien oder Gefahrstoffe führen

Arbeiten an Anlagenteilen, die unter Druck stehen, heißes Medium oder Gefahrstoffe führen, dürfen mit Ausnahme der unter Kapitel 7 formulierten Sonderverfahren nicht durchgeführt werden, wenn dabei mit einer Gefährdung durch Ausströmen zu rechnen ist oder die Anlagenteile im Rahmen eines Freigabeverfahrens nach Abschnitt 3.6 nicht frei geschaltet wurden.

Zugelassene Arbeiten sind:

  • Das gewollte und kontrollierte Freisetzen von Medien zum Zwecke der Entlüftung, Entleerung, Herstellung der Druckfreiheit, Reinigung, Prüfung oder Messung, wenn die Freisetzung ohne Gefährdungen durchgeführt werden kann.

  • Das Nachziehen und Lockern von Verschraubungen, wenn diese Arbeiten von Fachpersonal mit orts- und anlagenspezifischen Kenntnissen mit den dazu bestimmten Werkzeugen ausgeführt werden.

Im Rahmen des Freigabeverfahrens müssen die Anlagenteile, die unter Druck stehen, heißes Medium oder Gefahrstoffe führen, vor Beginn der Arbeiten durch folgende Sicherheitsmaßnahmen frei geschaltet werden:

  • Allseitig absperren,

  • Absperreinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen sichern,

  • entleeren und belüften der Anlagenteile

    und

  • Sicherung der Entleerungs- und Belüftungsarmaturen gegen unbefugtes Betätigen, erforderlichenfalls ausreichend spülen,

  • Entleerung und Drucklosigkeit oder Konzentration feststellen.

    Können dampf- und wasserführende Anlagen aus konstruktiven Gründen nicht vollständig entleert werden, so darf mit Arbeiten erst begonnen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen eine Gefährdung der Versicherten auszuschließen sind. Eine zusätzliche Maßnahme kann z.B. die Abkühlung des Mediums auf körperverträgliche Temperaturen sein.

In Abhängigkeit der Anlage, der Betriebsparameter und der durchzuführenden Arbeit können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können nötig sein, z.B. bei

  • Arbeiten an Dampfleitungen,

  • Arbeiten an Anlagen, an denen Gefährdungen durch Nachverdampfung aufgrund der Aufheizung durch benachbarte Anlagen bestehen.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können z.B. sein:

  • Dicht abschließende, deutlich erkennbare Steckscheiben, wenn Abmessungen und Werkstoffe den auftretenden Temperaturen, stofflichen Beanspruchungen und Drücken angepasst sind,

  • zwei hintereinander liegende Absperreinrichtungen, wenn zwischen diesen eine geeignete Zwischenentspannung hergestellt ist.

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Abb. 6.2.1Anlageteil allseitig absperren (1. Schritt)
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Abb. 6.2.2Absperreinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen sichern (2. Schritt)
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Abb. 6.2.3Entleeren und belüften der Anlagenteile (3. Schritt)
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Abb. 6.2.4Sicherung der Belüftungs- und Entleerungsarmaturen gegen unbeabsichtigtes Betätigen (4. Schritt)
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Abb. 6.2.5Entleerung und Drucklosigkeit oder Konzentration feststellen (5. Schritt)

Nach Freigabe der Arbeitsstelle durch den Anlagenverantwortlichen und Einweisung durch den Arbeitsverantwortlichen sind die Anlagenteile in folgender Reihenfolge zu öffnen:

  • Verschraubungen lockern und Bauteile vorsichtig anlüften,

  • Drucklosigkeit feststellen,

  • Anlagenteile vollständig öffnen.