Abschnitt 6 - 6 Qualifizierung der Ausbildenden
Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Fachkunde zum Freimessen kann tätig werden, wer
aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik und Messstrategie verfügt,
vertiefte sicherheitsfachliche Kenntnisse zu den relevanten Gefahrstoffen hat,
mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk (siehe Punkt 3.1.1) vertraut ist,
mit den Messgeräten sowie den Bedienungsanleitungen der Messgeräte vertraut ist,
praktische Erfahrungen mit dem Einsatz der Messtechnik hat und
über die pädagogische Fähigkeit verfügt, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch die Fachkundeausbildung zu führen.