Abschnitt C30.4 - Dekon-Matrix - Stufenkonzept für die Personendekontamination
Quelle: vfdb-Richtlinie 10/04 "Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern"
Einsatzart | Radioaktive Stoffe | Biologische Stoffe | Chemische Stoffe |
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Not-Dekon Sofort von den ersten Einheiten im Absperrbereich sicherstellen! Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel, bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen |
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Dekon-Stufe I Allgemeine Einsatzstellenhygiene - gilt prinzipiell für jeden Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (GSG-Einsatz). |
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Dekon-Stufe II Standard-Grobreinigung. Ist prinzipiell bei jedem GSG-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.B. CSA, Kontaminationsschutzanzug) anzuwenden |
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Dekon-Stufe III Erweiterte Dekontamination im GSG-Einsatz. Anzuwenden bei größerer Personenzahl und/oder starker bzw. schwer löslicher Verschmutzung |
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Grundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im Einsatz
- 1.
Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.
- 2.
An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
- 3.
Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.
- 4.
Essen und Trinken an der Einsatzstelle
nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.
- 5.
Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.
- 6.
Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.
Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.
Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.
- 7.
Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.
- 8.
Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.
- 9.
Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen. Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.
- 10.
Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.