DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C30.4 -  bgi-8651_bild05.jpg  Dekon-Matrix - Stufenkonzept für die Personendekontamination

Quelle: vfdb-Richtlinie 10/04 "Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern"

EinsatzartRadioaktive StoffeBiologische StoffeChemische Stoffe
Not-Dekon
Sofort von den ersten Einheiten im Absperrbereich sicherstellen!
Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel, bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen

  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen.

  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.



  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren.

  • Einwirkzeiten beachten!

  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.



  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen!

  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.


Dekon-Stufe I
Allgemeine Einsatzstellenhygiene - gilt prinzipiell für jeden Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (GSG-Einsatz).

  • Gilt für jeden Einsatz!

  • Einsatzstellenhygiene!

  • Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.

  • Vorher nicht rauchen, trinken, essen.

  • Kontaminationsverschleppung vermeiden!



  • Gilt für jeden Einsatz!

  • Einsatzstellenhygiene!

  • Hände zuerst desinfizieren (mit Hautdesinfektionsmittel), anschließend waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.

  • Vorher nicht rauchen, trinken, essen.

  • Kontaminationsverschleppung vermeiden!



  • Gilt für jeden Einsatz!

  • Einsatzstellenhygiene!

  • Hände waschen, ggf. Wechsel der Schutzkleidung, Stiefelreinigung.

  • Vorher nicht rauchen, trinken, essen.

  • Kontaminationsverschleppung vermeiden!


Dekon-Stufe II
Standard-Grobreinigung.
Ist prinzipiell bei jedem GSG-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.B. CSA, Kontaminationsschutzanzug) anzuwenden

  • Nach Überprüfung auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) wird die Schutzkleidung abgelegt.

  • Alles was mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken.



  • Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektionsmittel).

  • Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden.

  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.



  • Dekontamination in der Regel mit Wasser und Reinigungszusätzen.

  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.


Dekon-Stufe III
Erweiterte Dekontamination im GSG-Einsatz.
Anzuwenden bei größerer Personenzahl und/oder starker bzw. schwer löslicher Verschmutzung

  • Dekontamination wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten)



  • Desinfektion wie Dekon-Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Duschen, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).

  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.



  • Dekontamination in der Regel mit warmem Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung

    (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).

  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.


bgi-8651_bild06.jpgGrundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im Einsatz

  1. 1.

    Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.

  2. 2.

    An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.

  3. 3.

    Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.

  4. 4.

    Essen und Trinken an der Einsatzstelle

    • nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,

    • nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.

    • Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.

  5. 5.

    Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.

  6. 6.

    Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.

    • Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.

    • Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.

    • Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.

  7. 7.

    Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.

  8. 8.

    Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.

  9. 9.

    Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen. Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.

  10. 10.

    Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.