DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C21.3 -  bgi-8651_bild06.jpg  Beispiele für Einsturzgefahren an Einsatzstellen

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bgi-8651_bild06.jpgMaßnahmen bei Einsturzgefahren

  1. 1.

    Eingestürzte, teilweise eingestürzte oder durch Einsturz gefährdete Objekte nur betreten, wenn dies notwendig und für Einsatzkräfte sicher möglich ist.

  2. 2.

    Für eine sichere Beurteilung der Standsicherheit von Objekten und Konstruktionen ggf. Bausachverständige hinzuziehen.

  3. 3.

    Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile durch Abstützen oder Verbauen sichern, wenn dies zur Sicherung der Einsatzkräfte notwendig ist.

  4. 4.

    Abstützungen oder Verbaue sollten den Umfang von Sofortmaßnahmen nicht überschreiten. Ansonsten Spezialfirmen hinzuziehen.

  5. 5.

    Einsturzgefährdete Konstruktionen oder Bauteile laufend auf Anzeichen eines bevorstehenden Einsturzes überwachen.

  6. 6.

    Nicht gesicherte Objekte als einsturzgefährdet kennzeichnen und Gefahrenbereiche absperren.

  7. 7.

    Fahrzeuge dürfen nicht im Gefahrenbereich einsturzgefährdeter Objekte aufgestellt werden.

  8. 8.

    Bei einsatztaktisch notwendigem Abbruch einsturzgefährdeter Objekte Bausachverständige hinzuziehen. Zur Ausführung der Arbeiten ggf. auch Abbruchunternehmen hinzuziehen.

  9. 9.

    Abzubrechende und daran angrenzende Bauteile sind vorher auf ihren baulichen Zustand zu untersuchen.

  10. 10.

    Durch Abbruch- und Aufräumarbeiten entstehende Gefährdungen durch das Abwerfen, Herunterspritzen oder Herausschlagen von Bauteilen vermeiden.