Abschnitt B8.2 - Schutz gegen Nässe
In Räumen zur Schlauchpflege besteht erhöhte Rutschgefahr durch Nässe. Bodenbeläge müssen der Bewertungsgruppe R 12 nach der Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181) entsprechen.
Die Bildung von Wasserlachen muss vermieden sein. Auf den Boden gelangendes Wasser muss abfließen können.
Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen müssen trittsicher und bodengleich abgedeckt sein.
Gegen Nässe bei der Schlauchpflege und den Wasserstrahl platzender Schläuche schützen Abschirmungen.
Abschirmung gegen Nässe und den Wasserstrahl platzender Schläuche