DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B4.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Hinweise für sichere Tore

Handbetätigte Tore:

  • Nach außen öffnende Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z.B. durch Wandhaken.

  • Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen bilden, dies gilt z.B. für Feststeller im Bodenbereich.

  • Quetsch- und Scherstellen an Kanten drehbarer Torteile von Schiebefalttoren müssen gesichert sein, z.B. durch

    • Handgriffe, die eine sichere Handhabung beim Schließen der Tore ermöglichen,

    • genügend breite elastische Dichtstreifen, die eine Quetschung unmöglich machen,

    • verdeckte Kanten, so dass nicht hineingefasst werden kann.

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Nach außen öffnende Torflügel müssen gegen Zuschlagen gesichert werden können.

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Der elastische Dichtstreifen verhindert Handverletzungen.

  • Schiebefalttore müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und Hinauslaufen über ihre Endstellung gesichert sein.

  • Torflügel, die betriebsmäßig über die Durchfahrt angehoben werden, müssen gegen Herabfallen gesichert sein. Sicherungen gegen unkontrolliertes Ablaufen sind z.B. Fangvorrichtungen.

Kraftbetätigte Tore:

  • Kraftbetätigte Tore müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Prüfungen sind Prüfnachweise zu führen.

Signalanlagen:

  • Bei Deckengliedertoren haben sich Signalanlagen bewährt, die die Freigabe der lichten Durchfahrtshöhe eindeutig anzeigen.

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Die Signalanlage zeigt die Freigabe der lichten Durchfahrtshöhe zu beiden Seiten eindeutig an.