Abschnitt B4.3 - Hinweise für sichere Tore
Handbetätigte Tore:
Nach außen öffnende Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z.B. durch Wandhaken.
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen bilden, dies gilt z.B. für Feststeller im Bodenbereich.
Quetsch- und Scherstellen an Kanten drehbarer Torteile von Schiebefalttoren müssen gesichert sein, z.B. durch
Handgriffe, die eine sichere Handhabung beim Schließen der Tore ermöglichen,
genügend breite elastische Dichtstreifen, die eine Quetschung unmöglich machen,
verdeckte Kanten, so dass nicht hineingefasst werden kann.
Nach außen öffnende Torflügel müssen gegen Zuschlagen gesichert werden können.
Der elastische Dichtstreifen verhindert Handverletzungen.
Schiebefalttore müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und Hinauslaufen über ihre Endstellung gesichert sein.
Torflügel, die betriebsmäßig über die Durchfahrt angehoben werden, müssen gegen Herabfallen gesichert sein. Sicherungen gegen unkontrolliertes Ablaufen sind z.B. Fangvorrichtungen.
Kraftbetätigte Tore:
Kraftbetätigte Tore müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Prüfungen sind Prüfnachweise zu führen.
Signalanlagen:
Bei Deckengliedertoren haben sich Signalanlagen bewährt, die die Freigabe der lichten Durchfahrtshöhe eindeutig anzeigen.
Die Signalanlage zeigt die Freigabe der lichten Durchfahrtshöhe zu beiden Seiten eindeutig an.