Abschnitt B1.2 - PKW-Stellplätze und sichere Verkehrswege im Freien
Zum sicheren Abstellen der PKW müssen am Feuerwehrhaus für die Feuerwehrangehörigen PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein.
Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen.
Einzubeziehen in Entscheidungen über die Anzahl erforderlicher PKW-Stellplätze sind auch immer Parkmöglichkeiten im Umfeld des Feuerwehrhauses, Vorgaben des Baurechts, ggf. auch die Anzahl der das Feuerwehrhaus zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichenden Feuerwehrangehörigen.
PKW-Stellplätze sollten 5,5 m lang und 2,5 m breit sein, bei Schrägaufstellung entsprechend variiert.
Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben zu gestalten. Es sollten z.B. keine Rasengittersteine oder grober Schotter verwendet werden. Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z.B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrenstellen bilden.
Zugänge zum Feuerwehrhaus sollen nicht durch Tore für Feuerwehrfahrzeuge und in die dahinter liegenden Stellplatzbereiche führen.
Verkehrswege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.
Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.
Treppen als Zugang zu Feuerwehrhäusern sind immer Gefahrstellen - auch wenn sie den baurechtlichen Anforderungen genügen.
Möglichkeiten für Zugänge von den Stellplätzen in das Feuerwehrhaus