DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt B1.2 -  bgi-8651_bild05.jpg  PKW-Stellplätze und sichere Verkehrswege im Freien

  • Zum sicheren Abstellen der PKW müssen am Feuerwehrhaus für die Feuerwehrangehörigen PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein.

    • Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen.

    • Einzubeziehen in Entscheidungen über die Anzahl erforderlicher PKW-Stellplätze sind auch immer Parkmöglichkeiten im Umfeld des Feuerwehrhauses, Vorgaben des Baurechts, ggf. auch die Anzahl der das Feuerwehrhaus zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichenden Feuerwehrangehörigen.

  • PKW-Stellplätze sollten 5,5 m lang und 2,5 m breit sein, bei Schrägaufstellung entsprechend variiert.

  • Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben zu gestalten. Es sollten z.B. keine Rasengittersteine oder grober Schotter verwendet werden. Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z.B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrenstellen bilden.

  • Zugänge zum Feuerwehrhaus sollen nicht durch Tore für Feuerwehrfahrzeuge und in die dahinter liegenden Stellplatzbereiche führen.

  • Verkehrswege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.

  • Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.

bgi-8651_abb70.jpg

Treppen als Zugang zu Feuerwehrhäusern sind immer Gefahrstellen - auch wenn sie den baurechtlichen Anforderungen genügen.

bgi-8651_abb71.jpg

Möglichkeiten für Zugänge von den Stellplätzen in das Feuerwehrhaus