Abschnitt A2 - A2 Erste Hilfe
Die Organisation der Ersten Hilfe in der Feuerwehr darf sich nicht allein auf den Feuerwehreinsatz beschränken. Möglich sind auch Unfälle der Feuerwehrangehörigen im Werkstatt- und Übungsdienst, auf Dienstfahrten und auf den Wegen zum und vom Feuerwehrdienst.
Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe zusammen.
Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit und Ablauf von Verfallsdaten
Unfallbeispiele:
Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz war der Feuerwehrmann schwer gestürzt und hatte sich stark blutende Platz- und Schürfwunden zugezogen. Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war das Löschfahrzeug bereits ausgerückt. Da im Haus ansonsten kein Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stand, musste auf einen PKW-Verbandkasten zurückgegriffen werden.
Bei Reinigungsarbeiten im Feuerwehrhaus Spritzer eines Sanitärreinigers in die Augen bekommen.
Während des Werkstattdienstes mehrere Finger beim Einschieben der Tragkraftspritze in das Löschfahrzeug gequetscht.
Schutzziel:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel, das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Nach einem Unfall muss sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen nach Unfällen insbesondere, wenn
Kommunikations- oder Meldeeinrichtungen fehlen,
Erste Hilfe nicht, nicht schnell genug und/oder nicht fachgerecht geleistet werden kann,
Einrichtungen und Mittel zur Leistung der Ersten Hilfe nicht verfügbar sind.
Weitere Informationen:
UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
Information "Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" (GUV-I 8504)
Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (Aushang DIN A2; BGI/GUV-I 510-1)
Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 503)
Information "Verbandbuch" (BGI/GUV-I 511-1)
Erste Hilfe muss nach Unfällen schnell, fachgerecht und mit geeigneten Mitteln geleistet werden können.
Artikel einer Tageszeitung zu einem Unfall mit mehreren Feuerwehrangehörigen