DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 13.1 - 13.1 Gefährdung

In der betrieblichen Praxis werden Arzneimittel häufig nicht als Gefahrstoffe wahrgenommen, weil sie nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. Trotzdem können sie krebserzeugende, keimzellmutagene, reproduktionstoxische (CMR), sensibilisierende oder andere Eigenschaften haben, die bei einer inhalativen oder dermalen Aufnahme zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen können.

Die Schrift "Arzneistoffe mit Verdacht auf sensibilisierende und CMR-Eigenschaften" (www.bgw-online.de/media/BGW09-19-0001) hilft, Arzneimittel mit kritischen Eigenschaften zu identifizieren. Eine Liste informiert über die in Deutschland in der Antitumortherapie eingesetzten Arzneistoffe und ihre gefährlichen Eigenschaften (www.bgw-online.de/media/BGW09-19-008). Diese Informationen dienen als Vorinformation für die Gefährdungsbeurteilung und können herangezogen werden, solange keine verbindliche Einstufung vorliegt. Es finden sich weitere Informationsquellen im Literaturverzeichnis.

Die Exposition wird unter anderem von den folgenden Einflussgrößen bestimmt:

  • der Art, der Häufigkeit und der Dauer der jeweiligen Tätigkeit

  • dem Wirkstoffgehalt im Arzneimittel

  • der Darreichungsform des Arzneimittels (z. B. Pulver, Tablette, Lösung)

Der Wirkstoffgehalt von Fertigarzneimitteln ist in aller Regel sehr gering. Inwieweit jedoch von den Wirkstoffen beim beruflichen Umgang in der Pflege eine reale Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Zu den besonders expositionskritischen Arbeitsschritten bei der Vorbereitung und Gabe von Arzneimitteln zählen:

  • das Richten und Verabreichen von Infusionen und Augentropfen

  • das Öffnen von Kapseln sowie das Teilen und Mörsern von Tabletten

Für die unterschiedlichen Gefährdungsarten gilt:

  • Eine inhalative Gefährdung kann immer dann entstehen, wenn die Arzneistoffe in die Luft gelangen können (teilen, mörsern, Tröpfchenentstehung). In diesem Fall können weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sein. Solelösungen sind jedoch unproblematisch.

  • Eine dermale Gefährdung kann durch das Verwenden von Handschuhen ausgeschlossen werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen von mehr als 2 Stunden pro Schicht bedeutet jedoch Feuchtarbeit.

  • Eine Brand- und Explosionsgefährdung kann mit der Verabreichung entzündbarer Arzneimittel (z. B. alkoholische Einreibungen) verbunden sein. Entscheidend ist hierbei die Vermeidung von Zündquellen.