DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 12.3 - 12.3 Betriebsanweisung und Unterweisung

Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Eine allgemeine Musterbetriebsanweisung für Reinigungs- und Pflegearbeiten enthält die DGUV Regel 101-019. Für bestimmte Reiniger, zum Beispiel Sanitärreiniger mit einem pH-Wert < 2 oder Grundreiniger mit einem pH-Wert > 12 oder Reiniger mit hautresorptiven oder sensibilisierenden Inhaltsstoffen, sind spezielle Betriebsanweisungen zu erstellen. Betriebsanweisungsentwürfe sind in WINGIS (www.wingisonline.de) zu finden.