DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt A - A KNOCHENZEMENTE

Knochenzemente werden in der Orthopädie und Unfallchirurgie zur Verankerung künstlicher Gelenke (sogenannter Endoprothesen) eingesetzt. Knochenzemente sind Zweikomponentensysteme aus festem Zementpulver und flüssigem Monomer, die während der Verarbeitung zu einer pastösen Masse vermischt werden und dann polymerisieren und aushärten. Ähnliche Kunststoffe werden in kleineren Mengen auch in der Zahnmedizin verwendet (s. Kap. 15 A). Es handelt sich bei Knochenzement um ein Medizinprodukt beziehungsweise um ein Kombinationsprodukt, wenn Arzneimittel wie Antibiotika beigemischt sind. Diese Produkte sind von den gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften der CLP-Verordnung ausgenommen (s. Kap. 2). Tätigkeiten mit Knochenzement können das Anmischen, das intraoperative Einbringen von frisch angemischtem Material und der Ausbau oder die Abtragung alter Prothesen sein.