DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Gewitter- und Blitzdetektion mit Abstands- und Zeitkriterien

Verfahren zur Gewitter- und Blitzdetektion verwenden in der Regel folgende Datenquellen:

  • Wetter- und Wolkenbeobachtungen,

  • Satellitendaten,

  • Radarverbund des Deutschen Wetterdienstes,

  • Daten eines Blitzortungssystems,

  • Expertise fachkundiger Meteorologen und Meteorologinnen.

Die Daten werden von Wetterdiensten z. T. mit Hilfe von automatisierten Systemen zu entsprechenden Gewitterwarnungen aufbereitet.

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Abb. 9
Informationsquellen sind z. B. eigene Wetter- und Wolkenbeobachtung oder Wetterdienste

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Dabei kommen überwiegend Abstands- oder Zeitkriterien zum Einsatz. So wird beispielsweise eine Gewittervorwarnung ausgegeben, wenn ein Blitzereignis in einem Umkreis von 20 km um einen Flughafen detektiert wird. Die Gewitterwarnung erfolgt dann, sobald ein Blitzereignis in einem Radius von 8 km um den Flughafen auftritt. Eine Aufhebung der Warnung erfolgt dementsprechend, wenn die Gewitterzelle bei stabiler Windrichtung aus dem Radius von 5 km um den Flughafen wieder abgezogen ist und nach fachkundiger meteorologischer Einschätzung nicht kurzfristig mit neuer Gewittertätigkeit zu rechnen ist. Der Flugwetterbetriebsdienst stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Dieses Verfahren ist nur bei klassischen Gewittersituationen wirksam. Sogenannte Blitze aus heiterem Himmel ("out oft the blue" Ereignisse) sind nicht detektierbar und bilden ein naturbedingtes, sehr geringes Restrisiko. Sollte ein solches Ereignis eingetreten sein, ist der Betrieb bis zu einer Bewertung der Lage durch den Flugwetterbetriebsdienst vorübergehend einzustellen.

Bei ungünstigen Umgebungsbedingungen können Gefährdungen durch Influenzeffekte bereits von einer 10 km entfernten (Wolke-Wolke-)Blitzentladung verursacht werden. Dieses Risiko kann durch das Abstandskriterium nicht vollständig ausgeschlossen werden.