DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 7 - 7 Verantwortung für die Information aller Beschäftigten

Jedes Unternehmen erstellt zum Schutz seiner Beschäftigten ein Informations- und Handlungskonzept für den Fall einer Gewitterwarnung. D. h., im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt und dokumentiert:

  • wie die zuverlässige und unverzügliche Information aller Beschäftigten gewährleistet wird,

  • welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden,

  • unter welchen Voraussetzungen die Arbeiten einzustellen sind,

  • welche Verhaltenregeln die Beschäftigten zu Ihrem eigenen Schutz einzuhalten haben,

  • welche Unterweisungsinhalte sich aus diesen Festlegungen ergeben.

Die betrieblichen Vorgesetzten müssen sich im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht regelmäßig davon überzeugen, ob das Informations- und Handlungskonzept allen Beschäftigten ausreichend bekannt ist und im betrieblichen Alltag umgesetzt wird.