DGUV Information 250-410 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 9 "Quecksilber oder seine Verbindungen"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Aussagen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen, Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise enthält auch das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de # Webcode: d11892) sowie das branchenspezifische Gefahrstoffinformationssystem GisChem (http://www.gischem.de).

Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung:

"Quecksilber in Zahnarztpraxen" der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Nr. 1102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen".

ArbMedVV: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung