Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Für Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen sind derzeit keine Arbeitsverfahren/-bereiche bzw. Tätigkeiten bekannt, die Angebotsuntersuchungen rechtfertigen. Für organische Quecksilberverbindungen gibt es momentan noch keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).