Abschnitt 1 - Rechtsvorschriften
Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen sind im Anhang Teil 3 der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regeln § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 ArbMedVV.
Folgende Rechtsvorschriften sind zu berücksichtigen:
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)