DGUV Information 250-442 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Ofenarbeiten in der Steinkohlekokerei

  • Lagern, Transport und Verarbeitung von Festpech für Elektroden

  • Herstellen und Verarbeiten von Feuerfestmaterial mit Teerpechbindung

  • Anschlagen gebrannter Elektroden zur Aluminiumgewinnung

  • Abstechen von Hochöfen der Metallerzeugung

  • Pfannenfeuerplatz in der Stahlerzeugung

  • Herstellen von Kleinkörpern aus Kohlenstoff und Elektrographit

  • Spritzauftrag von Teer bzw. Teer-/Epoxidbeschichtungen zum Korrosionsschutz

  • Herstellen und Demontage von Kork-Teer-Dämmungen

  • Entfernen von Holzpflaster, das mit Steinkohlenteerpech-Heißkleber verlegt wurde

  • Brennschneidarbeiten an teerbehafteten Teilen

  • Schornsteinreinigen von Feuerungen mit Braunkohle, Steinkohle, Holz.